Gesundheitsschutz

(in Bearbeitung)

Das potentielle Bauland ist von einer erheblichen Lärmkontamination betroffen. Grund sind Emissionen ausgehend von den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bahntrassen 6160, 6067 und 6012, eines anliegenden Recyclingwerkes für Beton-Gleisschwellen, eines Güter-Rangierbahnhofes, dessen Nutzungsintensität nach Bahnangaben im Rahmen eines stärker auf die Schiene orientierten Güterverkehrs in der nächsten Zeit deutlich erhöht wird, sowie das über 1200 ha große Gewerbe- und Industriegebiet "berlin eastside" mit der AWU als einen der nächsten Nachbarn.
Die geplanten Wohnungen sollen in einem Gebäuderiegel, wenige Meter von der Bahntrasse entfernt, errichtet werden.
Im Schallschutzgutachten der Planungsgruppe Immissionsschutz Stadtplanung Umweltschutz heißt es:
Es ist festzustellen, dass im B-Plangebiet eine z.T. erhebliche Verlärmung vornehmlich durch die Verkehre auf den umliegenden Straßen und Schienen, sowie der umliegenden Gewerbegebiete, stattfindet.
Besonders belastet ist das Gebiet im Nordosten, da dort sowohl die Gehrenseestraße als auch die Nah- und Fernverkehrsstrecken in geringer Distanz verlaufen (>70 dB(A) nachts). Zudem entstehen durch den Gewerbelärm hauptsächlich im Nachtzeitraum weitere Lärmbelastungen, die im Nordosten des Gebiets Werte >55 dB(A) nachts erreichen.
Bei Betrachtung der einzelnen Lärmquellen wird deutlich, dass die höchsten und flächendeckendsten Überschreitungen der Orientierungswerte durch den Schienenverkehrslärm verursacht werden. Da die Möglichkeiten, das B-Plangebiet durch aktive Lärmschutzmaßnahmen zu schützen, sehr gering ist, verbleibt als Mittel des Schutzes eine entsprechende lärmrobuste städtebauliche Struktur mit einer angemessenen Grundrissregelung in Verbindung mit effektivem baulichen Schallschutz.
Das zuständige Bauressort geht davon aus, dass bei Außenpegelüberschreitungen und dem daraus resultierenden Einsatz passiver Schallschutzmaßnahmen, der bestehende Außengeräuschpegel nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung zu betrachten ist!
Unter den gegebenen Umständen ist es schwer vorstellbar, dass hier gesunde Wohnverhältnisse entstehen werden.
Die uns bis dahin bekannt gewordenen Bauplanungen geben wenig Auskünfte darüber, in welcher Weise auf die bestehende Lärmsituation reagiert werden soll.
Um so mehr ist es im Sinne der potentiellen Mieter angezeigt, eine gewissenhafte Umsetzung der gebotenen Maßnahmen in Sachen des baulichen Schallschutzes anzumahnen, um gesundheitliche Folgeschäden auf ein Minimum zu begrenzen.
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