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Was ist unsere Motivation

Anlass unserer Aktivitäten ist die geplante Bebauung des Geländes in der Gartenstadt Berlin-Lichtenberg Ortsteil Alt-Hohenschönhausen zwischen Detlevstraße und Bahnaußenring, die unter dem Bebauungsplan 11-156 (Arbeitstitel: östlich Detlevstrasse) im Bezirk Lichtenberg geführt wird. Mit der Drucksachen-Nr.: Datum: DS/0729/VIII 17.05.2018 hat die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin hierzu den Aufstellungsbeschluss mitgeteilt. Aus Sicht der Anlieger gibt es jedoch hier eine Reihe zu kritisierender Planungsansätze.
Wir begrüßen ausdrücklich die Tatsache, dass im Rahmen des bisherigen Planungsverlaufes Veranstaltungen und Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung vorgesehen und auch realisiert wurden. Diese wurden von den Anliegern auch rege in Anspruch genommen.
Bereits bei den ersten Veranstaltungen zeigte sich, dass die vorgestellten Planungsansätze, insbesondere zur Infrastruktur und der Einbettung des Bauvorhabens in die spezifischen Gegebenheiten der Gartenstadt, in den Augen der Anwohner nur oberflächlich durchdrungen und marginal berücksichtigt sind.
Diese Widersprüchlichkeiten aufzulösen, ist nach dem Verständnis der Anwohner bisher nicht gelungen. Daher sind wir bemüht, unter Inanspruchnahme der uns zur Verfügung stehenden Wege in Zusammenarbeit mit den hier zuständigen und helfenden gesellschaftlichen Kräften eine Lösung zu erarbeiten.
Es geht hier nicht darum eine geplante Bebauung zu verhindern, sondern darum, dass diese in einem für alle Beteiligten positiven und zukunftsfähigem Kontext erfolgt.



Folgende Punkte sind aus unserer Sicht nachzuarbeiten:

Verkehrsinfrastruktur

Durch die Lage des Baugrundstückes, das sich im östlichen Rückenbereich der Gartenstadt an den Gleisanlagen der Bahn befindet und dem Umfang des geplanten Zuzuges käme es innerhalb der Gartenstadt zu einer Vervielfachung des Individualverkehrs. Es ist hier von mindestens 500 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag auszugehen. Um dies zu bewältigen, stehen nur zwei verkehrsberuhigte Straßen (30km/h) zur Verfügung, die zu ertüchtigen wären, wobei deren Dimension bereits jetzt Zweifel am Gelingen aufkommen lassen.
Darüber hinaus ist die Verkehrssituation bzgl. der Zu- und Abfahrt auf die Gehrenseestraße bereits heute laut Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben und der tagtäglichen Erfahrungen der Anlieger kritisch.
Eine Anbindung an die Marzahner Straße (durch den Ausbau der alten Eisenbahnstraße) entlang der Bahntrasse wird aus Kostengründen, sowie einer angeblich bestehenden Verweigerungshaltung seitens der Deutschen Bahn (so die HOWOGE) abgelehnt.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gartenstadt sind der Ansicht, auch im Sinne des sich verstärkenden Gewerbeverkehrs, diese Variante noch einmal mit Nachdruck zu evaluieren. Sie erscheint als eine tragfähige, in die Zukunft gerichtete Verkehrslösung, die auch für die Gehrenseestraße eine Entspannung mit sich bringen dürfte.

 

Bennostrasse

Grad der baulichen Verdichtung

Bei der Gartenstadt Hohenschönhausen handelt es sich nach dem FNP von 1/2019 um ein ausgewiesenes Kleinsiedlungsgebiet mit einer Wohnbaufläche W4 mit einer GFZ bis 0,4. Das entspricht einer Einwohnerdichte von 10 bis 50 Einwohner/Hektar. Das geplante Projekt ist mit einer GFZ von 1,5 angegeben, was eine Wohnbaufläche W2 bedeutet. Hier wird von einer Einwohnerdichte von 90 bis 250 Einwohnern/Hektar ausgegangen.
Legt man jedoch die Planungsdaten aus (Brutto-Grundstücksfläche 2,7 ha, 450 zu errichtende Wohnungen für rund 1000 Mieter) zugrunde, wären as bereits 370 Einwohner/Hektar, was eine GFZ von über 1,5 entspricht. Die Wohnungsdichte für die Wohnbaufläche W2 von 40 bis 120/Hektar wird mit 166 Wohnungen/Hektar ebenfalls übertroffen.
Das bedeutet, dass die bereits im Bauprojekt angegebenen Daten (Wohnungsdichte und GFZ) für eine Baufläche W2 unzutreffend sind, und einer deutlich dichteren Bebauung entsprechen.
Selbst bei Einhaltung der Zahlen für eine Baufläche W2, würden auf einem Bruchteil der in der Gartenstadt zur Verfügung stehenden Fläche, ein Vielfaches der bisherigen Einwohnerzahl neu angesiedelt werden. Um den Charakter des Wohnkiezes nicht nachhaltig zu verändert bzw. zu zerstören, schlagen wir eine Reduktion der geplanten Wohnungseinheiten vor.

Öffentlicher Personennahverkehr

Konkrete Gestaltungsmaßnahmen hinsichtlich einer Verbesserung und Erhöhung der erforderlichen Kapazitäten zum ÖPNV liegen ebenfalls nicht vor, bzw. bleiben, weil außerhalb der Planungsfläche (!!) gelegen, unberücksichtigt.
Hier werden zukunftsfeste Angebote erwartet,in Bezug auf:
  • Ertüchtigung der S-Bahnhofes Gehrenseestraße, vor Baubeginn und nicht hinterher
  • Anpassung der Zugfrequenzen und Verbindungen
  • Erweiterung des Bus-Verkehrs

Klima- und Naturschutz

Das potentielle Bauland wurde ehemals als Rieselfeld genutzt. Im Biotop- und Artenschutz-Programmplan ist es als eine sonstige bedeutsame Fläche für die Entwicklung und Sicherung der biologischen Vielfalt ausgewiesen. Durch die seit Jahrzehnten bestehende Umzäunung hat sich hier ein nahezu unberührtes Biotop ausgebildet, das zur Verbesserung des Stadtklimas und der Arterhaltung beiträgt.
Durch die Bebauung wird dieses verloren gehen. Wir fordern daher einen vom NABU mitgestalteten, adäquaten Ersatz mit in die Planung aufzunehmen.
Als klimatisch bedenklich wird in diesem Zusammenhang auch die geplante Gebäudegröße (acht Geschosse) und dessen Ausrichtung (Nord-Süd) angesehen. Von fachlicher Seite wird eingeschätzt, dass dadurch die Frischluftzirkulation im Bereich der Gartenstadt in Hauptwindrichtung Ost-West nachteilig beeinflusst wird. (Frischluftschneise)
Wir gehen davon aus, dass hierzu noch kompetente Stellungnahmen und Gutachten eingeholt werden.

Wohnqualität

Die Gartenstadt ist geprägt von individuellem Siedlungscharakter, der in den 30iger Jahren seinen Anfang nahm und nach dem Ende der DDR seine heutige Ausprägung erfuhr. Hierher gezogen sind Menschen, die konkrete Wohnvorstellungen hatten und diese aufgrund ihrer geleisteten Arbeit verwirklichen konnten. Die nun geplante Gebäudehöhe und -position ändert den einstigen Charakter des Wohngebietes nachhaltig, führt zu umfänglicher Verschattung und Nutzungseinschränkungen.
In Folge dessen werden sich Anwohner in ihrer Lebensplanung hintergangen fühlen, da diese Entwicklung, die auch mit einer teilweisen Entwertung ihrer Immobilie verbunden sein wird, in dieser Form nicht abzusehen war.
Eine Verringerung der geplanten Geschoßzahl würde diesem Aspekt entgegen wirken.

Gesundheitsschutz

Das potentielle Bauland ist von einer erheblichen Lärmkontamination betroffen. Grund sind Emissionen ausgehend von den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bahntrassen 6160, 6067 und 6012, eines anliegenden Recyclingwerkes für Beton-Gleisschwellen, eines Güter-Rangierbahnhofes, dessen Nutzungsintensität nach Bahnangaben im Rahmen eines stärker auf die Schiene orientierten Güterverkehrs in der nächsten Zeit deutlich erhöht wird, sowie das über 1200 ha große Gewerbe- und Industriegebiet "berlin eastside" mit der AWU als einen der nächsten Nachbarn.
Die geplanten Wohnungen sollen in einem Gebäuderiegel, wenige Meter von der Bahntrasse entfernt, errichtet werden.
Im Schallschutzgutachten der Planungsgruppe Immissionsschutz Stadtplanung Umweltschutz heißt es:
Es ist festzustellen, dass im B-Plangebiet eine z.T. erhebliche Verlärmung vornehmlich durch die Verkehre auf den umliegenden Straßen und Schienen, sowie der umliegenden Gewerbegebiete, stattfindet.
Besonders belastet ist das Gebiet im Nordosten, da dort sowohl die Gehrenseestraße als auch die Nah- und Fernverkehrsstrecken in geringer Distanz verlaufen (>70 dB(A) nachts). Zudem entstehen durch den Gewerbelärm hauptsächlich im Nachtzeitraum weitere Lärmbelastungen, die im Nordosten des Gebiets Werte >55 dB(A) nachts erreichen.
Bei Betrachtung der einzelnen Lärmquellen wird deutlich, dass die höchsten und flächendeckendsten Überschreitungen der Orientierungswerte durch den Schienenverkehrslärm verursacht werden. Da die Möglichkeiten, das B-Plangebiet durch aktive Lärmschutzmaßnahmen zu schützen, sehr gering ist, verbleibt als Mittel des Schutzes eine entsprechende lärmrobuste städtebauliche Struktur mit einer angemessenen Grundrissregelung in Verbindung mit effektivem baulichen Schallschutz.
Das zuständige Bauressort geht davon aus, dass bei Außenpegelüberschreitungen und dem daraus resultierenden Einsatz passiver Schallschutzmaßnahmen, der bestehende Außengeräuschpegel nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung zu betrachten ist!
Unter den gegebenen Umständen ist es schwer vorstellbar, dass hier gesunde Wohnverhältnisse entstehen werden.
Die uns bis dahin bekannt gewordenen Bauplanungen geben wenig Auskünfte darüber, in welcher Weise auf die bestehende Lärmsituation reagiert werden soll.
Um so mehr ist es im Sinne der potentiellen Mieter angezeigt, eine gewissenhafte Umsetzung der gebotenen Maßnahmen in Sachen des baulichen Schallschutzes anzumahnen, um gesundheitliche Folgeschäden auf ein Minimum zu begrenzen.



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